AGB
(canyoning.cc/ Bischof Richard/ Stand 06/2018)
1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt:
Canyoning.cc/Bischof Richard erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf
der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen
Canyoning.cc/Bischof Richard und den Gästen, selbst wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Der Schluchtenführervertrag umfasst alle Verpflichtung als
Schluchtenführer, einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im
Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars, sofern nicht
ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.Die in den Programmen
bzw Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom
Teilnehmer erfüllt werden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger
selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand
ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des
einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu
wahrheitsgemäßen Angaben der Schluchtenführer von canyoning.cc
gegenüber.Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der
Schluchtenführer vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die
Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet
sind. Der Schluchtenführer behält sich das Recht vor die Führung von
Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich
den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen
sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des
Honorars.Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine
uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen des geplanten
Programmzieles oder Canyoningerlebnisses abgeben werden.
Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren
Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der
Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung
hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von
Ausrüstungsgegenständen obliegen alleinig dem Schluchtenführer.Für
aus Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz,
Wetterumschwünge, erhöhte Wasserstände, zu erwartende
Niederschläge, usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers
unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht
werden. Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen
an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind
vom Teilnehmer zu ersetzen.Aufgrund der besonderen Verantwortung für
die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem
Abschluss des Schluchtenführervertrages, sich den Anordnungen des
Schluchtenführers, die dieser in seiner Funktion als verantwortlicher und
sachkundiger Leiter der Tour abgibt, zu unterwerfen. Sollten diese von
den Gästen ignoriert werden, kann der Schluchtenführer für allfällige
daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
2. Vertragsabschluss:
Der Schluchtenführervertrag zwischen dem Gast und
Canyoning.cc/Bischof Richard kommt zustande, wenn Übereinstimmung
über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der
Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden
Personen etc.) besteht. Die Buchung kann schriftlich oder mündlich
erfolgen. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich. Bei
gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die
Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es
wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Im Übrigen haften bei
Abschluss eines Schluchtenführervertrages für die Leitung einer
Canyoningtour mit mehreren Personen alle Gäste für den
Honoraranspruch solidarisch zur ungeteilten Hand.
Dem Schluchtenführer bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs- und
Tourenprogramm wegen unvorhersehbarer Umstände jederzeit
abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Aufgrund der
Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren
Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer
garantiert werden.
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 25% zu leisten, die
Restzahlung hat bis spätestens 3 Werktage vor Tourantritt auf dem
angegebenen Konto abzugs- und spesenfrei einzulangen. In
Ausnahmefällen und nur unter ausdrücklichem Einverständnis von
Canyoning.cc/Bischof Richard kann auch Barzahlung vor Ort vereinbart
werden.
Kontoinhaber: Bischof Richard
Bank: Raiffeisenbank im Walgau
IBAN: AT13 3745 8000 0621 1502
BIC: RVVGAT2B458
3. Wechsel in der Person des Gastes:
Sofern der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das
Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle
Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung
Canyoning.cc/Bischof Richard binnen angemessener Frist vor dem
Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für
das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die
Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand.
Ein Ablehnen der Übertragung durch Canyoning.cc/Bischof Richard ist
aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.
4. Mindestteilnehmerzahl:
Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden,
wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht
der Fall, so ist Canyoning.cc/Bischof Richard berechtigt, bis 7 Tage vor
Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits
eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Gast
dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht, kann ein neues
Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern
der Gast mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein
neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der
Veranstaltung seitens des Canyoning.cc/Bischof Richard besteht jedoch
nicht.
5. Versicherungen:
Canyoning.cc/Bischof Richard verfügt über die gesetzlich
vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private
Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den
geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in
diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber-
oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von
den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht
übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu
bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer
Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen.Es besteht
grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst für die
Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.
6. Gewährleistung:
Der Gast hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen
Gewährleistungsanspruch. Der Gast erklärt sich damit einverstanden,
dass ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung
in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern
dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der
laufenden Canyonigtour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des
Gastes an den Schluchtenführer.
Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes begründet, wie
beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung (z.B. mangelnde
Kondition, udgl.), so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten.
7. Schadenersatz:
Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis
obliegenden Pflicht ist Schluchtenführer den Gästen gegenüber bei
Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der
daraus entstandenen Schäden im
Rahmen der gesetzlich verpflichtet abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
verantwortlich. Der Schluchtenführer und Canyoning.cc/Bischof Richard
haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen
sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein
allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt
bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.Von den
gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Gäste an
den Canyoningtouren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an
Umsichtigkeit wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt.
Canyoning.cc/Bischof Richard bzw. der Schluchtenführer kann keine
Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen
Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner und
aquatischer Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Kälteschäden,
Lawinengefahr , Steinschlag) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast
mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.Alle Veranstaltungen
werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für
Tourerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine
Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung,
dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast
bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch
Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche
Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast
grundsätzlich dringend angeraten.
8. Rücktritt vom Vertrag:
Der Gast hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Abmeldung bis spätestens 90 Tage vor Programmbeginn entstehen
keine Kosten. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt entstehen
folgende Kosten:
bis 50 Tage vor Tourantritt 10% vom Honorar, mindestens aber 50 Euro
Bearbeitungsgebühr
49. bis 30. Tag vor Tourantritt 25%
29. bis 7. Tag vor Tourantritt 50%
6 bis 1. Tage vor Tourantritt 75%
ab 24 Stunden vor Beginn, oder bei Nichtantritt der Tour 100 % des
jeweiligen Honorars.
Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten der Partner von
Canyoning.cc/Bischof Richard vom Teilnehmer zu übernehmen. Es wird
empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Kann der durch
den Rücktritt freigewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen
keine Kosten. Terminänderungen gelten wie Stornierung und
Neuanmeldung.
9. Rücktritt des Bergführers vor Antritt:
Muss Canyoning.cc/Bischof Richard oder der Schluchtenführer aufgrund
ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinerlei
Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt
nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat
der Gast die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen
Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder
kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und
Lawinenverhältnisse etc.. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil
des Führungshonorares wird rückerstattet.
10. Rücktritt seitens Canyoning.cc/Bischof Richard nach Antritt der
Reise:
Canyoning.cc/Bischof Richard, wird von der Leistungserbringung befreit,
wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob
unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung –
ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet.In
diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem
Schluchtenführer/ Canyoning.cc/Bischof Richard gegenüber zum
Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das
Führungshonorar nicht rückerstattet.
11. Änderungen des Vertrages:
Canyoning.cc/Bischof Richard behaltet sich vor, das mit der Buchung
bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb des Einflusses
Canyoning.cc/Bischof Richard liegen, zu erhöhen, sofern der Termin
mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige
Gründe sind etwa die, die Änderung allfälliger Beförderungs- und
Begehungskostenkosten oder die für die Durchführung der Tour
anzuwendenden Wechselkurse.Programmänderungen durch
Wetterumschwünge, sonstige alpine und aquatische Gefahren sowie
Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und sonstiges bleiben bei
allen Touren vorbehalten. Nach geltendem Gesetz ist der
Schluchtenführer zum Abbruch einer Canyonigtour verpflichtet, wenn
unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die
körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste
können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche
Canyoning.cc/Bischof Richard oder dem Schluchtenführer gegenüber
geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem
schwächsten Gast zu richten und teilen die übrigen Gäste der
Unternehmung dasselbe Schicksal.
Canyoning.cc/Bischof Richard ist berechtigt die Durchführung der Tour
an authorisierte Schuchtenführer zu übertragen.
12. Auskunftserteilung an Dritte:
Canyoning.cc/Bischof Richard behält sich das Recht vor Auskünfte an
direkt beteiligte Partner (z.B. zur Durchführung beauftragte
Schuchtenführer, Unterkünfte, usw.) weiter zu leiten. Der sorgsame
Umgang mit weitergeleiteten Daten obliegt diesen.
13. Datenschutz und Werbung:
Canyoning.cc/Bischof Richard ist berechtigt, personenbezogene Daten
im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende
Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmt der Gast
bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene Daten an Kursleiter,
Teilnehmer und Unterkunft weiter zu geben. Mit der Teilnahme an einer
Veranstaltung stimmt der Teilnehmer zu, dass Videos und Fotos, die von
ihm während der Unternehmung gemacht worden sind, für
Werbezwecke des Schluchtenführers/ Canyoning.cc/Bischof Richard
verwendet werden dürfen, sofern dies nicht ausdrücklich wiederrufen
wird.
14. Schlussbestimmungen:
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Gast einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Erarbeitet vom Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer,
überarbeitet und angepasst durch Bischof Richard/ canyoning.cc